ABLAUF/KOSTEN
ABLAUF
KOSTEN
„So kurz wie möglich und so lange als nötig.“
Ablauf
Eine Psychotherapie setzt sich aus regelmäßigen Sitzungen zusammen, wobei die Sitzungsfrequenz zwischen Ihnen als KlientIn und mir als Psychotherapeutin festgelegt wird. Anfangs empfiehlt sich, ein Termin einmal pro Woche. Im Laufe des psychotherapeutischen Prozesses können Sitzungen dann auch vierzehntägig oder einmal im Monat abgehalten werden.
Eine genaue Zeitangabe, wie viele Gespräche nötig sind, bis die Behandlung beendet werden kann, lässt sich im Vorfeld schwer machen – bereits wenige Gespräche können hilfreich sein, der Therapieerfolg wird gemeinsam evaluiert und letztendlich entscheiden Sie.
Zunächst findet das Erstgespräch statt, wobei wir einander kennenlernen, Ihr Problem sorgfältig abklären und ich Ihnen mitteile, was ich Ihnen für Ihr Anliegen anbieten kann. Sie entscheiden danach, ob sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen und weitere Sitzungen vereinbaren möchten.
Absagen und Verspätungen
Vereinbarte Termine können bis zu 48 Stunden vorher abgesagt werden, ohne dass ein Sitzungshonorar verrechnet wird. Erfolgt die Absage gar nicht oder zu spät, ist das volle Sitzungshonorar zu bezahlen.
Im Falle von Verspätung seitens des/der KlientIn ist eine Verlängerung der Sitzungszeit nicht möglich.
Kosten
Stand vom 1.6.2021
50min
Einzelsetting (Kinder/Jugend/Erwachsen)- Psychotherapie
- Beratung
- Coaching
- Supervision
90min
Paar-/Familiensetting- Psychotherapie
- Beratung
- Coaching
- Supervision
Für Personen, die nachweislich ein geringes oder kein Einkommen haben (AMS Bezug, Sozialhilfeempfänger, ect.), biete ich nach Vereinbarung ein begrenztes Kontingent an Therapieplätzen zum Sozialtarif an. Eine Teilrefundierung seitens Ihrer Krankenkasse ist möglich.
Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung
Es besteht die Möglichkeit, Psychotherapie mit der Krankenkasse zu verrechnen. Der Kostenzuschuss beträgt derzeit 28 Euro pro Sitzung (SVS- und BVAEB-Versicherte erhalten einen Zuschuss von 40 Euro pro Sitzung). Voraussetzung dafür ist eine krankheitswertige Störung mit entsprechender Diagnose laut ICD10. Darüber hinaus wird ein schriftlicher Nachweis verlangt, dass spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung im gleichen Abrechnungszeitraum (= Kalendervierteljahr) eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten zehn Psychotherapiesitzungen genügt es, neben der ärztlichen Bestätigung, die Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.
Darüber hinaus muss ein Bewilligungsantrag gestellt werden. Genaueres dazu erläutere ich Ihnen gerne persönlich.